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Kampfgericht allgemein

Zu den Beteiligten eines Spiels gehören neben den beiden Teams und den zwei Schiedsrichtern auch das Kampfgericht. Das Kampfgericht besteht aus Anschreiber*in, dem Zeitnehmer*in und 24-Sekunden-Zeitnehmer*in. Diese drei Kampfrichter*innen werden in der Regel vom Heimverein gestellt.

Offizielles Kampfrichterhandbuch des DBB in der Auflage von 2020

Pflicht

Ab Altersklasse U14 sind alle Mitglieder, die am Spielbetrieb teilnehmenden, verpflichtet bei Saisonspielen die Aufgaben des Kampfgerichts wahrzunehmen.

Einteilung

Welches Team bei welchem Spiel als Kampfgericht eingeteilt ist, wird in Backcourt hinterlegt. Die Einteilung wird durch die/den Kampfgerichtsansetzer*in vorgenommen. Die/der aktuelle Kampfgerichtsansetzer*in kann der Kontaktliste entnommen werden.

Schulung

Die Kampfgerichtsschulung findet eigenverantwortlich und komplett digital statt. Über verschiedene Videos, Websites und PDF-Dokumente, kann man sich im Selbststudium das notwendige Wissen aneignen.

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