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Gestellungspflicht

Es gibt eine externe und eine interne Gestellungspflicht für Schiedsrichter.

Extern

Alle Vereine sind verpflichtet, Schiedsrichter*innen zur Ausbildung anzumelden und zur Leitung von Spielen abzustellen. Für jede am Spielbetrieb teilnehmende Damen- und Herrenmannschaft sind je zwei Schiedsrichter*innen und für jede Jugendmannschaft ist ein/e Schiedsrichter*in mit gültiger Lizenz zu stellen.

Intern

Kinder- und Jugendteams der Altersklassen U14 und jünger, können selbst keine Schiedsrichter*innen stellen. Um die Schiedsrichtergestellungspflicht des Verbandes dennoch erfüllen zu können, müssen die älteren Mannschaften dies übernehmen. Aus diesem Grund muss in der BG BiBA, jedes Jugendteam ab U16 zwei Schiedsrichter*innen und jedes Seniorenteam drei Schiedsrichter*innen stellen. Weitere Einzelheiten können der Seite „Mannschaftsmeldung“ entnommen werden.

 

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